UNFALL

UNFALL

Unfall - was nun?

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

Das gilt auch dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.

Die Kosten für das Gutachten sind für den Verursacher und seine Versicherung erstattungspflichtig.

Ausnahme: Bagatellschäden mit einer vorraussichtlichen Schadenshöhe unter 550 €

Nur die vollständige Beweissicherung von Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, daß dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet, daß der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang gibt.
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (sogenannte fiktive Abrechnung).

Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen (Urteil BGH vom 6.4.1993, AZ VI ZR 181/92).

Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so daß Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.

Ersatzansprüche bestehen aber nur, wenn der Schaden behoben oder das beschädigte Fahrzeug verkauft und ein anderes Fahrzeug gekauft wird.

Unbegründete Einwände des Schädigers, z.B. bzgl. der Schadenhöhe oder relevanter Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache,
daß das Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde im Regelfall offenbarungspflichtig.

Durch das Schadengutachten mit Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Machen Sie im eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels von Ihren Rechten Gebrauch und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadenregulierung.

Schalten Sie darum bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.

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